Mittelstufe

Wahlpflichtunterricht

Die Wahl des Wahlpflichtunterrichts -WPU A- entscheidet über die Zuordnung zu den einzelnen einzurichtenden Klassen. In Frage kommen Französisch, Spanisch oder Russisch als wählbare zweite Fremdsprachen oder alternativ WAT oder Kunst. Die Klassen werden nach diesen gewählten Profilen eingerichtet (“A” – 2. Fremdsprache (Span, Frz, Ru) und “B” – WAT oder Ku).
Als Wahlpflichtunterricht -WPU B- kann ab Klassenstufe 9 ein weiteres Fach gewählt werden. Für die diesjährige Wahl stehen zur Verfügung: Naturwissenschaften, Informatik, Latein (als zweite oder dritte Fremdsprache), Geografie, Sport, Musik, Kunst, Theater sowie Wirtschaft-Arbeit-Technik (WAT).

 

Fachleistungsdifferenzierung

In den Fächern Mathematik und Englisch werden die Schüler entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit in zwei verschiedenen Niveaustufen in Kursen unterrichtet. Dazu werden die Schüler mehrerer Klassen des Jahrganges in diesen Fächern den entsprechenden Kursen zugewiesen und zeitgleich unterrichtet. So ist ein Wechsel der Niveaustufen (bei nachgewiesener Leistungsfähigkeit) möglich. Ab der Jahrgangsstufe 9 kommen die Fächer Deutsch, Biologie und Chemie hinzu.

 

Abschlüsse in der Sekundarstufe I

An der Integrierten Sekundarschule können folgende Abschlüsse erreicht werden:

  1. die Berufsbildungsreife (Ende Klasse 9 bzw. 10)
  2. die erweiterte Berufsbildungsreife (Ende Klasse 10)
  3. der mittlere Schulabschluss, ggf. mit Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Ende Klasse 10)

Für die Vergabe der verschiedenen Abschlüsse ist neben der Erfüllung bestimmter Kurs und Leistungsbedingungen auch die erfolgreiche Teilnahme an den zentralen vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik (für Nr. 1) bzw. zentralen Abschlussprüfungen (für Nr. 2 und 3) erforderlich. Diese Abschlussprüfungen bestehen aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik, einer schriftlichen Prüfung im Fach Englisch inklusive einer Überprüfung der Sprechfertigkeit sowie einer Präsentationsprüfung zu einer selbst gewählten Thematik. Die Darstellung der o.g. Leistungsbedingungen für die einzelnen Abschlüsse ist für den Rahmen dieser Information zu umfangreich. Sie können sich hierzu ausführlich in der Verordnung über die Schularten und Bildungsgänge der Sekundarstufe I vom 31. März 2010 informieren. Unter www.berlin.de können Sie die jeweils aktuelle Fassung finden.