Abschlussregelungen des Jahrgangs 10

Liebe Schülerinnen und Schüler,

nach dem Bekanntwerden, dass bis auf die Präsentationsprüfungen in diesem Jahr alle weiteren Prüfungen für den mittleren Schulabschluss bzw. die erweiterte Berufsbildungsreife ausgesetzt werden, gibt es sicher viele Fragen, wie Ihr Euren gewünschten Schulabschluss erreichen könnt.
Wie in „normalen“ Zeiten setzen sich die Schulabschlüsse aus dem Jahrgangsteil und dem Prüfungsteil zusammen, die unabhängig voneinander bestanden werden müssen.
In diesem Jahr ist der Prüfungsteil coronabedingt auf die Präsentationsprüfung reduziert worden. Für den mittleren Schulabschluss muss diese Prüfung mit mindestens der Note 4 auf dem Niveau des mittleren Schulabschlusses bestanden werden. Für die erweiterte Berufsbildungsreife gilt das gleiche auf dem Niveau der erweiterten Berufsbildungsreife.
Nur für den Fall eines Nichtbestehens der Präsentationsprüfung mit der Note 5 gibt es in diesem Jahr die Chance einer zusätzlichen mündlichen Prüfung in dem jeweiligen Fach. Die Leistungen der zusätzlichen mündlichen Prüfung und der Präsentationsprüfung werden 1:1 gewichtet, so dass die Note 5 beispielsweise mit einer 3 ausgeglichen werden könnte.

Die Bedingungen des Jahrgangsteils bleiben grundsätzlich erhalten und sind aus den Briefen zum Halbjahreszeugnis bekannt:

 

 

 

Sollte der Jahrgangsteil aufgrund eines Faches nicht zum gewünschten Schulabschluss reichen, gibt es die Möglichkeit einer Nachprüfung in diesem Fach. Über die jeweiligen Möglichkeiten werdet Ihr im Bedarfsfall zu gegebener Zeit durch Eure Tutoren informiert.

Der Präsenzunterricht gibt Euch jetzt die Möglichkeit, Eure Fachnoten zu verbessern, so dass der Jahrgangsteil am Ende des Schuljahres Euren Erwartungen entspricht!

Die Leistungsbewertung im Jahrgangsteil in der Zeit nach den Schulschließungen erfolgt gemäß der Eindämmungsverordnung nach der Schulschließung bis zum Schuljahresende 2019/20 an der Gutenberg-Schule auf Grundlage der Durchführungsbestimmungen der Senatsverwaltung für Bildung vom 17.04.2020 und 03.04.2020
Jahrgänge 7-10

Aufgrund zwingender organisatorischer Gründe wird auf die im verbleibenden Schuljahr zu schreibenden Klassenarbeiten verzichtet, die Mindestzahl von zwei Klassenarbeiten in diesem Schuljahr ist zu gewährleisten.
Klassenarbeiten, die vor der Schließung der Schulen entschuldigt verpasst wurden, werden nachgeschrieben.
Die beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen können als Hausaufgaben oder als schriftliche Teile von Projektarbeiten gewertet werden und gehen dann als sonstige oder schriftliche Leistungen in die Bewertung ein. Eine Bewertung als Ersatzleistung für eine Klassenarbeit ist ausgeschlossen. Die Schüler*innen dürfen sich durch die Bewertung der beim Lernen zu Hause erbrachten Leistungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2019/20 nur verbessern und keinesfalls verschlechtern.
Mündliche Überprüfungen, schriftliche Tests, Kurzkontrollen und Lernerfolgskontrollen auf Grundlage der häuslichen Lernaufgaben sind beim Präsenzunterricht nach vorheriger inhaltlicher Vorbereitung möglich.
Die Lehrkräfte gehen aktiv auf die Schüler*innen zu mit dem Hinweis, dass sie durch eine zusätzliche Projektarbeit o.ä. ihre Leistungen verbessern können.

Wir wünschen Euch viel Erfolg! Bleibt gesund!

A. Herrmann 07.05.2020