Außerkrafttreten der 2. SARS-CoV-2 Basisschutzmaßnahmenverordnung und Fortführung des Angebots der „freiwilligen Testung“ in den Schulen

Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

aufgrund des derzeit geringen Infektionsgeschehens und weiterer Faktoren hat der Berliner Senat am 07.02.2023 beschlossen, dass die 2. Basisschutzmaßnahmenverordnung  am 12. Februar 2023 außer Kraft treten wird.

Dies bedeutet, dass ab dem 13. Februar 2023

  • keine Isolationspflicht bei einer Infektion mit dem Coronavirus mehr besteht sowie
  • keine Testpflicht an den Schulen mehr angeordnet werden kann.

Trotz der Lockerungen möchten wir alle Mitglieder der Schulgemeinschaft darum bitten, weiterhin achtsam zu sein, grundlegende Hygieneregeln zu beachten und bei Krankheitssymptomen die Schule nicht zu besuchen. Unsere Luftreinigungsgeräte bleiben selbstverständlich in Betrieb und die Lüftungsregularien werden unvermindert umgesetzt.

Zudem wird allen Schüler*innen sowie dem schulischen Personal auf Empfehlung des Hygienebeirates weiter eine freiwillige zweimalige Testung in der Schule angeboten und ein dritter Test auf Wunsch mit nach Hause gegeben.

Sollte der Wunsch zur Teilnahme bestehen, informieren die Erziehungsberechtigten die Klassenleitung bitte bis zum 17.02.2023 schriftlich darüber, dass ihre Tochter/ ihr Sohn an der freiwilligen Testung teilnimmt. Die Einwilligung gilt für den Zeitraum bis zum 28.04.2023. Vordruck zum Download

Die Selbsttestungen der Schüler*innen in den Jahrgängen 7-11 erfolgen bei uns in der Regel montags und mittwochs in der ersten Unterrichtsstunde unter Aufsicht der jeweiligen Lehrkräfte. In den Jahrgängen 12 und 13 werden die Selbsttestungen in den Tutor*innen-Leistungskursen LK 1 bzw. LK 2 durchgeführt, also grundsätzlich dienstags und donnerstags bzw. montags und mittwochs. Die Tests für die dritte Selbsttestung zu Hause am Wochenende werden durch die Lehrkräfte am zweiten Testtag der Woche ausgeteilt.

Die Schulleitung wünscht weiterhin alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

G. Bethke